Die Beauftragung eines Anwaltes ist mit Kosten verbunden. Hinsichtlich der maßgebenden rechtlichen Vorschriften aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beschränken wir uns auf einige Hinweise:
Wir bieten eine Erstberatung mit einem ein Stundenhonorar von 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer nach Zeitaufwand an. Eine Erstberatung hat bei uns erfahrungsgemäß regelmäßig einen zeitlichen Umfang von einer Stunde. Vielfach werden diese Kosten von einer privaten Rechtsschutzversicherung übernommen. Sollte der zeitliche Umfang von einer Stunde unterschritten werden, wird auch nur der geringere Zeitaufwand berechnet. Als zeitliche Obergrenze für eine Erstberatung betrachten wir eine Zeitdauer von 2 Stunden.
Unsere Vergütungsvereinbarung für die Erstberatung kann ausgedehnt werden auf eine weitere außergerichtliche und / oder eine mögliche gerichtliche Tätigkeit. Es kann allerdings auch nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eine Abrechnung nach Gegenstandswerten erfolgen. Wir besprechen diese Frage mit Ihnen.
Für Gerichts- und Scheidungsverfahren besteht ggf. die Möglichkeit, Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wenn diese Voraussetzungen für Sie in Betracht kommen, werden wir darauf hinweisen und die erforderlichen Antragstellungen ggf. für Sie beim Familiengericht veranlassen.
Auf eine abweichende Regelung zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möchten wir Sie hinweisen: Wenn wir in Versorgungsausgleichsverfahren einen Vereinbarungsvorschlag ausarbeiten und der Gegenseite unterbreiten, um statt der gesetzlichen Halbteilung eines jeden Anrechtes eine abweichende Regelung der Parteien zur Vermeidung einer Zersplitterung der einzelnen Anrechte anzustreben, fällt bei einer Abrechnung unserer Kosten eine Vereinbarungsgebühr abweichend zur Regelung im RVG unabhängig davon an, ob diese Vereinbarung letztlich geschlossen wird oder es bei der gesetzlichen Regelung im Versorgungsausgleich verbleibt.
Haben Sie Fragen zu den Kosten einer Beratung oder den Kosten eines Rechtsstreites, sprechen Sie uns immer an.
Rechtsanwalt Stege