Mandanten-Info Kosten

Die Be­auf­tra­gung eines An­wal­tes ist mit Kos­ten ver­bun­den. Hin­sicht­lich der maß­ge­ben­den recht­li­chen Vor­schrif­ten aus dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) be­schrän­ken wir uns auf ei­ni­ge Hin­wei­se:

Wir bie­ten eine Erst­be­ra­tung mit einem ein Stun­den­ho­no­rar von 190,00 € zu­züg­lich Mehr­wert­steu­er nach Zeit­auf­wand an. Eine Erst­be­ra­tung hat bei uns er­fah­rungs­ge­mäß re­gel­mä­ßig einen zeit­li­chen Um­fang von einer Stun­de. Viel­fach wer­den diese Kos­ten von einer pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nom­men. Soll­te der zeit­li­che Um­fang von einer Stun­de un­ter­schrit­ten wer­den, wird auch nur der ge­rin­ge­re Zeit­auf­wand be­rech­net. Als zeit­li­che Ober­gren­ze für eine Erst­be­ra­tung be­trach­ten wir eine Zeit­dau­er von 2 Stun­den.

Un­se­re Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung für die Erst­be­ra­tung kann aus­ge­dehnt wer­den auf eine wei­te­re au­ßer­ge­richt­li­che und / oder eine mög­li­che ge­richt­li­che Tä­tig­keit. Es kann al­ler­dings auch nach den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben aus dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz eine Ab­rech­nung nach Ge­gen­stands­wer­ten er­fol­gen. Wir be­spre­chen diese Frage mit Ihnen.

Für Ge­richts- und Schei­dungs­ver­fah­ren be­steht ggf. die Mög­lich­keit, Pro­zess­kos­ten- bzw. Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe zu be­an­tra­gen. Wenn diese Vor­aus­set­zun­gen für Sie in Be­tracht kom­men, wer­den wir dar­auf hin­wei­sen und die er­for­der­li­chen An­trag­stel­lun­gen ggf. für Sie beim Fa­mi­li­en­ge­richt ver­an­las­sen.

Auf eine ab­wei­chen­de Re­ge­lung zum Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz möch­ten wir Sie hin­wei­sen: Wenn wir in Ver­sor­gungs­aus­gleichs­ver­fah­ren einen Ver­ein­ba­rungs­vor­schlag aus­ar­bei­ten und der Ge­gen­sei­te un­ter­brei­ten, um statt der ge­setz­li­chen Halb­tei­lung eines jeden An­rech­tes eine ab­wei­chen­de Re­ge­lung der Par­tei­en zur Ver­mei­dung einer Zer­split­te­rung der ein­zel­nen An­rech­te an­zu­stre­ben, fällt bei einer Ab­rech­nung un­se­rer Kos­ten eine Ver­ein­ba­rungs­ge­bühr ab­wei­chend zur Re­ge­lung im RVG un­ab­hän­gig davon an, ob diese Ver­ein­ba­rung letzt­lich ge­schlos­sen wird oder es bei der ge­setz­li­chen Re­ge­lung im Ver­sor­gungs­aus­gleich ver­bleibt.

Haben Sie Fra­gen zu den Kos­ten einer Be­ra­tung oder den Kos­ten eines Rechts­strei­tes, spre­chen Sie uns immer an.

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